Kulturförderabgabe

Seit dem 01. Oktober 2010 hat die Stadt Köln eine Kulturförderabgabe, eine örtliche Aufwandssteuer, eingeführt. Diese beträgt 5% und wird von allen Hotels auf den Bruttoübernachtungspreis aufgeschlagen. Geschäftsreisende können sich die Kulturförderabgabe von der Stadt Köln auf Antrag wieder erstatten lassen. Auch alle anderen Gäste haben die Möglichkeit einen Erstattungsantrag zu stellen. Die hierzu erforderlichen Formulare erhalten Sie an unserer Rezeption.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

